Gutschein­pro­gramm – „Mach mit, bleib fit“

Seit der Corona-Pande­mie haben die eigene Gesund­heit und das persön­li­che Wohl­be­fin­den – auch im höhe­ren Alter – einen noch rele­van­te­ren Stel­len­wert bekom­men. Insbe­son­dere die Gene­ra­tion der "Silver Ager" legt zuse­hends Wert auf eine hohe Lebens­qua­li­tät sowie eine reha­bi­li­ta­tive Gesunderhaltung.

Der Gutschein-Botschaf­ter Chris­tian Neureu­ther möchte Menschen über 50 dazu moti­vie­ren, den Sport­ver­ein als ihren Raum für die sport­lich soziale Begeg­nung zu entde­cken. Denn: Sport im Verein heißt, Zeiten der persön­li­chen Beschrän­kun­gen und mögli­cher Verein­sa­mun­gen hinter sich zu lassen, das Leben mit Gleich­ge­sinn­ten zu zele­brie­ren und sein Herz-Kreis­lauf­sys­tem zu stärken.

Mit „Mach mit – bleib fit“ werden Perso­nen über 50 mit einem Zuschuss von 40 Euro für den Eintritt in einen baye­ri­schen Sport­ver­ein unter­stüt­zt. Die Gesund­heits­sport­ak­tion zahlt gezielt in die Bewe­gungs­för­de­rung und somit in den Gesund­heits­zu­stand und die Vita­li­tät von älte­ren Perso­nen ein.

WO ERHAL­TEN PERSO­NEN Ü50 DEN GUTSCHEIN?

Den Gutschein kannst Du hier herunterladen:
GUTSCHEIN-50plus

Der Gutscheins muss voll­stän­dig (Name, Vorname und Geburtsdatum) und wahr­heits­ge­mäß ausge­füllt und bei der Anmel­dung im Verein abge­ge­ben werden. Der Gutschein wird vom Mitglieds­bei­trag abge­zo­gen. Eine direkte Auszah­lung des Gutscheins ist nicht möglich.

Eine Übersicht aller Abteilungen, Trainingszeiten und Ansprechpartner findest Du hier: 

Abteilungen -->

Ein Probetraining ist jederzeit möglich.

Du bist noch unsicher, welche Sportart für Dich passt?
... dann nutze gerne unseren Sportartfinder --> 

 

WIE LANGE IST DER GUTSCHEIN GÜLTIG?

Der Gutschein kann inner­halb dieses Jahres einge­löst werden. Er ist gültig für Perso­nen über 50 und kann zwischen dem 01. Juli 2023 und dem 31. Dezem­ber 2023 im Sport­ver­ein einge­löst werden.

Bitte beach­tet jedoch, dass das Förder­bud­get des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege (StMGP) für das Gutschein­pro­gramm begrenzt ist. Wir empfeh­len, den Gutschein schnellst­mög­lich einzulösen.

Letzte Änderung am Dienstag, 04 Juli 2023 13:09

 

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